Änderung des Eintrittsalter der Löschzwerge von 4 auf 6 Jahre!

Seit 2007 gibt es in Groß-Rohrheim die Kinderfeuerwehr „Löschzwerge“. Bisher wurden von den Betreuern Kinder zwischen 4 – 10 Jahren aufgenommen und zweiwöchig an den Dienstagen betreut, was auch die Satzung der Feuerwehr der Gemeinde Groß-Rohrheim bezüglich der Kinderfeuerwehr so vorsah. Eine kürzlich beschlossene Satzungsänderung ändert das Eintrittsalter in die Kindergruppe.

Das bisher in der Satzung festgelegte Eintrittsalter für die Kinderfeuerwehr wurde auf Beschluss der Gemeindevertretung auf 6 Jahre angehoben. Eine Übergangsfrist wurde bei der Satzungsänderung nicht beschlossen, so dass die Regelung ab sofort gültig ist.

Mit der Satzungsänderung folgt die Gemeindevertretung den derzeit gültigen hessischen Gesetzen, die eine Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr in der Altesspanne von 6 – 10 Jahren vorsieht. Rechtliche Grundlage der Entscheidung ist §8 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG). Interessierte können den Gesetzestext unter https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2022-02/HBKG%20idF%20vom%2030-09-2021.pdf einsehen.