Nach FwDV 3 (Feuerwehr-Dienstvorschrift 3) ist der selbstständige Trupp die kleinste taktische Einheit, die eigenständig operieren kann (Mannschaftsstärke 1/2/3),
während der reguläre Trupp (Angriffs-, Wasser-, Schlauchtrupp) die kleinste Einheit innerhalb einer größeren Gruppe (z.B. 1/8/9) darstellt, aber nicht selbstständig agiert.
Der Selbstständige Trupp besteht aus Truppführer, Maschinist und Truppmann und ist für den Einsatz von Sondereinsatzfahrzeugen (wie Rüstwagen, DLK) qualifiziert.