Für Feuerwehren gelten gesetzlich folgende Zeiten:
Hessen: 10 Min. Hilfsfrist = bis wirksame Hilfe geleistet wird BaWü: 10 Min. für die 1.eintreffende Einheit (z.B. Löschfahrzeug = 6-9 Personen) RLP: 8 Min. Hilfsfrist = bis wirksame Hilfe geleistet wird
Grundsätzlich gilt, es muss der Brandschutz im eigenen Einsatzradius sichergestellt werden.
„MERCK“-Gernsheim, „AKW“-Biblis, „FREUDENBERG“-Weinheim ? Es handelt sich hier jeweils um WERK-Feuerwehren in Unternehmen mit erhöhter Brand- / Explosions- und/oder besonderen Gefahren. Diese sind NICHT öffentlich. Deren Hauptaufgabe ist es die Beschäftigten im Werk, die Produktionseinrichtungen und die Liegenschaften zu schützen. Nur in Ausnahmefällen (!) können einzelne (Sonder-)Fahrzeuge im öffentlichen Bereich unterstützen.
… eine leistungsfähige öffentliche Feuerwehr, entsprechend der örtlichen Gegebenheiten
aufzustellen
auszurüsten (Fahrzeuge, Technik, Gebäude)
zu unterhalten (Wartung, Instandhaltung)
auszubilden (Lehrgänge, Schulungen, Übungen …)
ist gesetzlicher Auftrag der Komune, des Kreises und des Landes.
Eure Feuerwehr wird von Bürgern, Groß-Rohrheims, Männer wie Frauen, besetzt FREIWILLIG, 24 Std. / 365 Tage